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Am Ende der Berufslaufbahn ist es Zeit die Pension in Anspruch zu nehmen und sich die Abfertigung auszahlen zu lassen. Wer nicht weiß, wann und wie er den Antrag stellt, verliert bares Geld. Genau hier unterstützen wir dich. Wir sind unabhängige Versicherungsmakler und helfen bei der Pensionsauszahlung in Österreich.

Bei der Pension gibt es drei Grundsäulen:
1. Gesetzliche Pension: du hast in Österreich gearbeitet oder warst selbstständig? Dann hast du Anspruch auf Pension. Es gibt aber Fristen und Wartezeiten, die man kennen sollte.
Der Pensionsantrag muss bei der Pensionsversicherungsanstalt (PV) bzw. bei Ihrer gesetzlichen Trägerversicherung gestellt werden. Was wir für dich machen:
- Abfrage der Versicherungszeiten: wir überprüfen die Versicherungszeiten in Österreich und im Ausland und führen diese zusammen. Gibt es Lücken, etwa Zeiten im Ausland, eine Selbstständigkeit oder Mutterschutz, so kümmern wir uns um die Nachreichung.
- Hochrechnung vor dem Antritt: wir stellen einen Antrag auf eine Hochrechnung deiner Pension in Österreich. So weist du, wie hoch die Pension in etwa sein wird.
- Rechtzeitige Antragstellung: damit du rechtzeitig in Pension gehen kannst, stellen wir einen Antrag für deine Pension, Wenn nötig auch im Ausland, sofern du dort gearbeitet hast.

2. betriebliche Mitarbeitervorsorge: dieses Modell ist in Österreich nur wenig ausgeprägt. Große Firmen und Arbeitgeber bieten dies jedoch an. Wir als dein Versicherungsmakler stellen den Antrag auf Auszahlung der Mitarbeitervorsorge.

3. private Pensionsversicherung: vielleicht hast du eine private Pensionsvorsorge für dich abgeschlossen. Zum Beispiel die staatlich geförderte prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge. Viele investieren auch in fondsgebundene Lebensversicherungen mit Pensionsoption. Auch hier werden wir die Auszahlung anstoßen.

Neben der drei Säulen gibt es in Österreich bei Pensionsantritt noch die Abfertigung. Neben Arbeitern und Angestellten haben auch Selbstständige Anspruch auf die Abfertigung. Im Grunde genommen ist es dein Kapital aus der Mitarbeitervorsorgekasse. Beim Ende des Arbeitsverhältnisses oder beim Pensionsantritt, kann das Geld ausbezahlt werden. Doch viele lassen es jahrelang liegen oder holen es gar nicht ab.

Wir als Versicherungsmakler stellen ein Ansuchen bei der Vorsorgekassa und prüfen ob eine steuerliche Nachzahlung auf dich zukommt? Die Auszahlung passiert nicht automatisch, sie muss aktiv beantragt werden. Auch ein Kassenwechsel bei laufendem Dienstverhältnis ist möglich. Nicht jede Kasse arbeitet gleich effizient und kann dazu führen, dass du weniger ausbezahlt bekommst.

Der Pensionsantritt ist zu wichtig, um ihn mit Formularen und Fristen allein zu bewältigen. Als unabhängiger Makler kenne ich die Abläufe bei Pensionsversicherung, Vorsorgekassen und privaten Versicherern – und sorge dafür, dass dein Geld vollständig, pünktlich und steueroptimiert bei dir ankommt.

Buche noch jetzt einen Beratungstermin bei uns!

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